AGB
1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Godly Life Bootcamp vom 10. und 11. Oktober 2026 in der Schweiz. Veranstalterin ist die Hofer Ventures LLC, Casper, Wyoming, USA, vertreten durch Raphael Hofer (nachfolgend Veranstalterin).
2. Leistung und Preis
Der Teilnahmepreis beträgt CHF 290 pro Person und umfasst das gesamte Programm der zwei Tage, die Übernachtung, alle Mahlzeiten sowie die auf der Website beschriebenen Aktivitäten. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Plätze beschränkt.
3. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung erfolgt durch die Bezahlung des Teilnahmepreises über die auf der Website angebotene Zahlungsseite (Stripe, mit TWINT, Karte oder Wallet). Der Platz ist mit Zahlungseingang verbindlich reserviert. Massgeblich ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge.
4. Rücktritt durch Teilnehmer
Bei Abmeldung bis und mit 26. September 2026 wird der volle Teilnahmepreis zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung ist keine Rückerstattung möglich, der Platz kann jedoch auf eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung ist der Veranstalterin vorgängig per E-Mail mitzuteilen.
5. Zufriedenheitszusage
Wer am Samstag bis 12:00 Uhr vor Ort erklärt, dass ihn das Bootcamp nicht weiterbringt, und das Event verlässt, erhält den vollen Teilnahmepreis zurück.
6. Absage oder Änderung durch die Veranstalterin
Muss das Bootcamp abgesagt werden, wird der volle Teilnahmepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Veranstalterin behält sich geringfügige Änderungen am Programm, an den Zeiten und an den eingesetzten Speakern und Trainern vor.
7. Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Programm enthält körperlich fordernde Elemente wie Kampfsporttraining, Kaltwasserbaden und Atemübungen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist teilzunehmen, und informiert die Veranstalterin vorgängig über relevante gesundheitliche Einschränkungen. Jeder Teilnehmer kann bei jeder Übung jederzeit aussetzen.
8. Haftung
Die Haftung der Veranstalterin ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Schäden beschränkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss einer eigenen Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmer.
9. Fotos und Videos
Am Event entstehen Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentation und Marketing. Wer nicht auf Aufnahmen erscheinen möchte, teilt dies der Veranstalterin vor Ort mit.
10. Anwendbares Recht
Soweit zwingende Bestimmungen nichts anderes vorsehen, gilt schweizerisches Recht.